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Darf man die Hexe in den Ofen schieben?

Darf man die Hexe in den Ofen schieben?
17:07

Das Wichtigste in Kürze

Mord oder Notwehr? Wir stellen Gretels Stoß in den Ofen vor das Märchen-Gericht.

  • Die Ausgangslage: Die Hexe sperrt Hänsel ein, mästet ihn und will beide Kinder töten und verspeisen. Gretel stößt sie in den brennenden Ofen und rettet damit sich und ihren Bruder.
  • Der juristische Blick: Übertragen auf Paragraf 32 StGB erfüllt Gretels Handeln die Voraussetzungen der Notwehr, weil ein gegenwärtiger Angriff auf ihr Leben vorlag und kein milderes Mittel zur Verfügung stand.
  • Die ethische Grenze: Notwehr rechtfertigt nur die Abwehr einer akuten Gefahr, keine nachträgliche Bestrafung. Hätte Gretel gewartet, bis die Hexe schläft, wäre die Tat keine Notwehr mehr gewesen.
  • Kein Gedankenspiel: An der Universität Hannover verhandeln Jurastudierende den Fall jährlich als echten Moot Court, mit Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Geschworenen.

Inhalt

  1. Die Beweisaufnahme: Was ist im Wald geschehen?
  2. Der juristische Quick-Check: Notwehr nach Paragraf 32 StGB
  3. Putativnotwehr und die Sache mit den Edelsteinen
  4. Hungersnöte, Kinderlosigkeit und der Ressourcen-Konkurrent
  5. Die ethische Debatte: Auge um Auge oder Humanismus?
  6. Das Märchen-Gericht in der Praxis
  7. Für Schule und Familientisch
  8. FAQ

Die Beweisaufnahme: Was ist im Wald geschehen?

Bevor sich ein Urteil fällen lässt, braucht es eine nüchterne Rekonstruktion des Sachverhalts, so wie ihn die Brüder Grimm in den „Kinder- und Hausmärchen“ überliefert haben. Zwei ausgesetzte, hungernde Geschwister stoßen im Wald auf ein Haus aus Brot und Kuchen. Sie beginnen zu essen, ohne zu fragen. Rein formal betrachtet, ist das Anknabbern des Hauses eine Sachbeschädigung. Da die Bewohnerin die Kinder freundlich hereinbittet und ihnen zu essen gibt, wird daraus im Nachhinein aber ein einvernehmlicher Vorgang: Von einer strafbaren Handlung bleibt hier wenig übrig.

Anders die Handlungen der Hausbewohnerin selbst. Sie sperrt Hänsel in einen Käfig, zwingt ihn zur Mast und lässt Gretel unter Androhung von Gewalt schwer arbeiten. Sie kündigt offen an, den Jungen zu töten und zu essen. Am entscheidenden Tag heizt sie den Ofen und fordert Gretel auf, hineinzukriechen, um angeblich zu prüfen, ob das Brot schon gar sei. Gretel durchschaut die Absicht, stellt sich unwissend und bittet die Frau, es ihr vorzumachen. Als diese den Kopf in die Ofenöffnung steckt, stößt Gretel mit voller Kraft nach, verriegelt die Tür und befreit ihren Bruder. Die Frau kommt im Feuer um.

Damit steht die eigentliche Frage im Raum, um die es in diesem Beitrag geht: War Gretels Stoß eine vorsätzliche Tötung, oder war er gerechtfertigt, weil er die einzige Möglichkeit war, das eigene Leben und das ihres Bruders zu retten?

Da ging sie hin zu dem Backofen und stieß sie hinein, so weit sie konnte, und machte die eiserne Tür zu und schob den Riegel vor. Hu! Da fing sie an zu heulen, ganz grauselich; aber Gretel lief fort, und die gottlose Hexe musste elendiglich verbrennen.

Jacob und Wilhelm Grimm, Kinder- und Hausmärchen, KHM 15, in der Fassung letzter Hand (1857)

Der juristische Quick-Check: Notwehr nach Paragraf 32 StGB

Paragraf 32 des Strafgesetzbuchs regelt, wann eine an sich strafbare Handlung ausnahmsweise nicht rechtswidrig ist. Handelt jemand, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich selbst oder einem anderen abzuwenden, ist das nach dem Gesetz keine Straftat. Damit dieses Prinzip greift, muss eine Handlung mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen. Das folgende Schema prüft Gretels Fall Schritt für Schritt, so wie es Jurastudierende im ersten Semester lernen.

  1. 1Notwehrlage: Ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff auf Leben, Körper oder Freiheit. Das Anheizen des Ofens und die Aufforderung hineinzukriechen sind das unmittelbare Ansetzen zur Tat, der Angriff ist also bereits gegenwärtig, nicht erst in Zukunft zu erwarten.
  2. 2Verteidigungshandlung: Der Stoß richtet sich unmittelbar gegen die Angreiferin selbst und ist geeignet, die Gefahr sofort zu beenden.
  3. 3Erforderlichkeit: Unter mehreren wirksamen Mitteln muss das mildeste gewählt werden. Mitten im Wald, ohne Aussicht auf rechtzeitige Hilfe, ohne die Möglichkeit zu fliehen, weil Hänsel eingesperrt war, blieb Gretel keine schonendere Option.
  4. 4Gebotenheit: Zwischen dem geschützten Gut, zwei Kinderleben, und dem beeinträchtigten Gut besteht kein grobes Missverhältnis. Eine Notwehrprovokation durch Gretel liegt ebenfalls nicht vor.
  5. 5Verteidigungswille: Gretel handelt bewusst, um sich und ihren Bruder zu retten, nicht aus Rache oder Berechnung.

Ein Grundsatz des deutschen Notwehrrechts lautet: Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Wer angegriffen wird, ist nicht verpflichtet, ein Risiko einzugehen oder sich auf ein zweifelhaftes, schwächeres Verteidigungsmittel einzulassen. Aus der Perspektive eines besonnenen Beobachters in genau dieser Situation, isoliert, körperlich unterlegen, ohne Aussicht auf Hilfe von außen, war der Stoß in den Ofen das einzig verlässliche Mittel, den drohenden Tod abzuwenden. Nach diesem Maßstab wäre Gretels Handeln gerechtfertigt.

Wusstest du?

Notwehr rechtfertigt nur die Abwehr einer Gefahr, die gerade jetzt besteht. Sobald die Gefahr vorbei ist, endet auch das Recht, sich zu wehren. Hätte Gretel gewartet, bis die Hexe eingeschlafen ist, um sie dann zu töten, wäre das keine Notwehr mehr, sondern Selbstjustiz oder sogar ein Mord aus Heimtücke.

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Putativnotwehr und die Sache mit den Edelsteinen

Ein dogmatisch reizvoller Gedanke bleibt dennoch offen: Was wäre, wenn die Hausbewohnerin die Kinder gar nicht essen wollte, sondern Gretel tatsächlich nur zeigen wollte, wie man Brot in den Ofen schiebt, und Gretel die Lage aus Angst falsch einschätzte? In diesem Fall spräche man von einem Erlaubnistatbestandsirrtum, umgangssprachlich Putativnotwehr. Bei einem unverschuldeten Irrtum dieser Art entfällt die Vorsatzschuld. Gretel wäre dann nicht wegen einer vorsätzlichen Tat verantwortlich, sondern höchstens wegen fahrlässiger Tötung, was angesichts ihres Alters und der Schocksituation im Wald kaum zu einer echten Strafe führen würde. Die Überlieferung selbst lässt an der Tötungsabsicht der Hexe allerdings keinen Zweifel: Sie kündigt ihr Vorhaben mehrfach direkt an.

Auch die anschließende Mitnahme von Perlen und Edelsteinen aus dem Haus wirft eine Rechtsfrage auf. Formal handelt es sich um eine Wegnahme fremden Eigentums. Den Kindern standen jedoch, umgekehrt betrachtet, erhebliche Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Täterin zu, wegen der Freiheitsberaubung und der erlittenen Misshandlung. Bei einer solchen Gegenrechnung wiegt die Wegnahme deutlich weniger schwer als das vorangegangene Unrecht.

Vorwurf Übertragen auf Einordnung im Fall Gretel
Sachbeschädigung Paragraf 303 StGB Anknabbern des Hauses, durch die freundliche Aufnahme faktisch geduldet
Tötungsdelikt Paragraf 212 StGB Stoß in den Ofen, tatbestandlich erfüllt, aber gerechtfertigt durch Notwehr
Wegnahme der Edelsteine Paragraf 242 StGB Formal Diebstahl, aufgewogen durch Ansprüche aus der erlittenen Freiheitsberaubung

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Hungersnöte, Kinderlosigkeit und der Ressourcen-Konkurrent

Wer Recht und Moral im Märchen verstehen will, muss den historischen Entstehungskontext mitdenken. Die Wurzeln von „Hänsel und Gretel“ liegen in der Frühen Neuzeit, einer Epoche wiederholter Mangelkrisen. Während des Dreißigjährigen Kriegs und in den Dürre- und Kälteperioden der sogenannten Kleinen Eiszeit brachen die Ernten in weiten Teilen Mitteleuropas immer wieder ein. Hungersnot war kein abstraktes Schreckgespenst, sondern realer Alltag ländlicher Familien. Die Aussetzung von Kindern in extremen Notzeiten ist historisch belegt, als verzweifelter Versuch, das Überleben der verbleibenden Familienmitglieder zu sichern.

In einer Gesellschaft am Existenzminimum verändert sich der Blick auf den Mitmenschen. Fremde oder als unproduktiv geltende Personen wurden schnell zu Konkurrenten um knappe Ressourcen. Die Hexe im Wald verkörpert diese existenzielle Bedrohung in symbolischer Form. Das Motiv des Kannibalismus, das Mästen und Verzehren von Kindern, spiegelt die reale Angst vor dem völligen Zusammenbruch sozialer Normen in extremen Notzeiten.

Auch das Ende der Hexe im Feuer steht in einer historischen Traditionslinie: der frühneuzeitlichen Hexenverfolgung, die durch Schriften wie den „Malleus Maleficarum“ von 1486 befeuert wurde. Verbrennung galt in der damaligen Vorstellungswelt als Reinigung, als einzige Möglichkeit, das Böse endgültig aus der Welt zu schaffen. Das Märchen trägt diese historischen Ängste und Rechtsvorstellungen bis in die Gegenwart weiter, verpackt in eine Erzählung für Kinder.

Weiterführend auf Märchenbrause
Hänsel und Gretel (KHM 15): Originaltext, Bedeutung & Analyse

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Die ethische Debatte: Auge um Auge oder Humanismus?

Jenseits der juristischen Prüfung wirft Gretels Handeln grundlegende moralphilosophische Fragen auf. Das Märchen arbeitet mit einer klaren Schwarz-Weiß-Zeichnung: Die Hexe ist das personifizierte Böse, dem kein Mitgefühl entgegengebracht wird. Ihr Tod im Feuer erzeugt beim Publikum eher Erleichterung als Trauer, weil eine Form von poetischer Gerechtigkeit erfüllt scheint. Wer plant, Kinder im Ofen zu verbrennen, erleidet am Ende selbst genau dieses Schicksal, ein Echo des alttestamentarischen Prinzips „Auge um Auge, Zahn um Zahn“.

Das moderne, humanistisch geprägte Rechtssystem lehnt reine Vergeltung als Prinzip ab. Im Zentrum stehen der Schutz der Menschenwürde, das staatliche Gewaltmonopol und der Gedanke, dass selbst schwer Schuldige nicht vorsorglich beseitigt werden dürfen. Notwehr dient ausschließlich der Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr, niemals der nachträglichen Bestrafung erlittenen Unrechts. Genau an dieser Grenze trennt sich die Märchenlogik von der Logik des Rechtsstaats: Im Wald gibt es keine Polizei und kein Gericht, das Kind ist auf sich selbst zurückgeworfen. In der realen Welt tritt an die Stelle dieser Selbsthilfe das staatliche Verfahren.

Bleibt die Frage nach Alternativen. Hätte Gretel die Hexe nicht einfach einsperren können? In der Erzähllogik des Märchens, in der die Hexe über magische Fähigkeiten verfügt und körperlich überlegen ist, bietet nur die vollständige Ausschaltung der Gefahr eine sichere Rettung. Volkstümliche Erzähltraditionen kennen selten eine Resozialisierung des Bösen, es muss vollständig getilgt werden. Genau dieser Unterschied zur Rechtswirklichkeit macht das Märchen zu einem ergiebigen Ausgangspunkt für ethische Gespräche mit Kindern und Jugendlichen.

Notwehr schützt das Leben im Moment der Gefahr. Sobald die Gefahr vorbei ist, endet auch das Recht, sich zu wehren, und es beginnt die Zuständigkeit des Rechtsstaats.

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Das Märchen-Gericht in der Praxis

Dass sich die juristische Betrachtung von Hänsel und Gretel nicht in einem theoretischen Gedankenspiel erschöpft, zeigt eine reale Veranstaltung an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover. Die studentische Vereinigung ELSA Hannover veranstaltet dort gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Professor Sascha Ziemann regelmäßig einen „Märchen Moot Court“. Angeklagt sind darin nicht etwa die Hexe, sondern Hänsel und Gretel selbst, unter anderem wegen Sachbeschädigung, Diebstahls, schwerer Körperverletzung und versuchten Mordes.

Studierende übernehmen die Rollen von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Zeugen, ein Richter leitet die Beweisaufnahme, Geschworene fällen am Ende ein Urteil. Bei der zweiten Auflage der Veranstaltung im Januar 2024 stimmten von zwanzig Geschworenen vierzehn für einen Freispruch der Kinder und sechs für eine Verurteilung, die Kosten des Verfahrens trug die „märchenhafte Staatskasse“. Ähnliche Märchen-Moot-Courts, oft auch zu anderen Grimm-Stoffen wie Rumpelstilzchen, finden inzwischen an mehreren deutschen Jura-Fakultäten statt und zeigen, wie gut sich vertraute Erzählstoffe für die spielerische Vermittlung strafrechtlichen Denkens eignen.

Für den Einsatz im Unterricht oder als Gesprächsanlass am Familientisch lässt sich das eigene Urteil an drei Optionen festmachen:

Urteilsoption Begründung Moralische Implikation
Freispruch wegen Notwehr Gegenwärtiger Angriff auf das Leben, kein milderes Mittel verfügbar Selbstverteidigung in echter Zwangslage ist legitim
Schuldig, aber mildernde Umstände Die Zwangslage mindert die Schuld, hebt das Unrecht aber nicht vollständig auf Unrecht darf Unrecht nicht grenzenlos vergelten
Verurteilung wegen Selbstjustiz Flucht oder Hilfe hätten Vorrang vor tödlicher Gewalt haben müssen Gewaltfreiheit gilt für manche ohne Ausnahme

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Für Schule, Ethikunterricht und Familientisch · Klasse 6–13

  • Klasse 6–7: Sammelt gemeinsam, welche Handlungen der Hexe und welche Handlungen Gretels im Wald geschehen. Ordnet sie nach „erlaubt“ und „nicht erlaubt“ und begründet die Entscheidung.
  • Klasse 8–9: Diskutiert die Frage: Wann ist es erlaubt, sich mit Gewalt zu wehren, und wo fängt Bosheit an? Sammelt eigene Beispiele aus dem Alltag.
  • Klasse 10–11: Prüft Gretels Handeln anhand des fünfstufigen Notwehrschemas aus diesem Artikel und formuliert ein eigenes, begründetes Urteil.
  • Klasse 12–13: Vergleicht die Märchenlogik der endgültigen Auslöschung des Bösen mit dem Resozialisierungsgedanken des modernen Strafrechts. Welche Funktion erfüllt Strafe in beiden Systemen?

Als Gesprächsanlass am Esstisch eignen sich diese drei Impulsfragen besonders gut: Wann ist es erlaubt, sich mit Gewalt zu wehren, und wo fängt Bosheit an? Warum darf man im echten Leben nicht selbst Richter spielen und jemanden bestrafen, der einem Unrecht getan hat? Welche Hilfsmöglichkeiten hätten Kinder heute in einer ähnlichen Notlage, die Hänsel und Gretel im Wald fehlten?

Für Seminar und Hausarbeit

Primärtext: Jacob und Wilhelm Grimm, Kinder- und Hausmärchen (KHM 15), hg. von Heinz Rölleke, Reclam (3 Bde.)

Strafrecht: Kommentierung zu Paragraf 32 StGB in einem gängigen Standardkommentar (etwa Schönke/Schröder oder Fischer) · Grundlagentexte zur Notwehrdogmatik und zum Erlaubnistatbestandsirrtum

Rechtsvermittlung und Märchen: Berichte zum Märchen Moot Court der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover (ELSA Hannover e.V. und Lehrstuhl Prof. Dr. Sascha Ziemann)

Historischer Kontext: Wolfgang Behringer, Kulturgeschichte des Klimas (2007), zur Kleinen Eiszeit und ihren sozialen Folgen · Forschungsliteratur zur frühneuzeitlichen Hexenverfolgung im Umfeld des „Malleus Maleficarum“ (1486)

Märchenforschung: Hans-Jörg Uther, Handbuch zu den Kinder- und Hausmärchen der Brüder Grimm (2008) · Bruno Bettelheim, Kinder brauchen Märchen (1976)

Häufige Fragen zu Hänsel und Gretel vor Gericht

Nach den Maßstäben des modernen Strafrechts lässt sich Gretels Handeln als Notwehr im Sinne von Paragraf 32 StGB einordnen. Die Hexe stand kurz davor, Gretel zu töten, der Angriff war also gegenwärtig und rechtswidrig. Ein milderes Mittel als der Gegenstoß stand dem Kind in dieser Lage nicht zur Verfügung.
Notwehr bedeutet, dass eine Verteidigungshandlung nicht strafbar ist, wenn sie nötig ist, um einen gerade stattfindenden, rechtswidrigen Angriff auf sich selbst oder eine andere Person abzuwehren. Wichtig ist, dass keine mildere Möglichkeit bestand und die Verteidigung in einem angemessenen Verhältnis zur Gefahr stand.
Notwehr wehrt eine Gefahr ab, die gerade jetzt besteht. Rache oder Selbstjustiz bestraft dagegen ein Unrecht, das bereits vorbei ist oder erst in der Zukunft droht. Hätte Gretel gewartet, bis die Hexe eingeschlafen war, um sie dann zu töten, läge keine Notwehr mehr vor.
Der Märchen Moot Court ist eine simulierte Gerichtsverhandlung, die die studentische Vereinigung ELSA Hannover zusammen mit dem Lehrstuhl von Professor Sascha Ziemann veranstaltet. Jurastudierende verhandeln darin den Fall Hänsel und Gretel als echten Strafprozess, mit Staatsanwaltschaft, Verteidigung, Zeugen und Geschworenen.
Der Tod im Ofen greift die Symbolik der frühneuzeitlichen Hexenverfolgung auf, bei der Verbrennung als Mittel galt, das Böse endgültig und ohne Rückkehr aus der Welt zu schaffen. In der Erzähltradition des Volksmärchens wird das personifizierte Böse nicht bestraft oder gebessert, sondern vollständig ausgelöscht.
Der Hintergrund liegt in realen Hungersnöten der Frühen Neuzeit, etwa während des Dreißigjährigen Kriegs und der Kleinen Eiszeit. In extremen Notzeiten war die Aussetzung von Kindern eine tatsächlich belegte, wenn auch verzweifelte Strategie verarmter Familien, um das Überleben der übrigen Angehörigen zu sichern.

Originaltext nach: Jacob und Wilhelm Grimm, Kinder- und Hausmärchen, KHM 15, Fassung letzter Hand (1857). Angaben zum Märchen Moot Court nach Berichten der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover und von ELSA Hannover e.V.